Hundehaftpflicht - und Pferdehaftpflichtversicherungen
Als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen ist man über die Privat-Haftpflichtversicherung abgesichert. Ausgeschlossen sind jedoch Hunde, Rinder, Pferde und Ponies sowie sonstige Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. Diese müssen gesondert versichert werden.
Der Volgende Vergleichsrechner ermitelt eine günstige
Hundehaftpflicht - und/oder Pferdeversicherung.
Zum Hundehaftpflicht
- und Pferdehaftpflichtversicherungen Vergleichsrechner
Super Angebot günstige Hundehaftpflicht
Dieses günstige Hundeversicherungs
Angebot gilt nur in Verbindung mit Abschlus einer Kfz-Rechtschutzversicherung.
Für nicht erwerbsmäßig gehaltene Hunde, Pferde, Esel, Ponies und Rinder kann eine Tierhalter
- Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Einzelvereinbarungen mit dem Versicherer sind nötig bei der Haltung von Schlangen, Affen, Leguanen oder Raubkatzen. Nicht nur kleine Hunde sind unberechenbar! Kampfhunde können selbstverständlich gegen eine etwas höhere Prämie auch versichert werden.
Kampfhunde - was ist das?
Was ist das "Kampfhunde". Dies ist weder eine Rasse- noch eine Gattungsbezeichnung. Es ist höchstens eine Berufsbezeichnung. Und Hunde, egal welcher Rasse, die nichr kämpfen, sind nun einmal keine Kampfhunde. Außerdem gibt es keinen erstzunehmenden Wissenschaftler, der die Gafährlichkeit von Hunden an der Rasse festmacht. Gefährlich Gefährlich sind immer nur die Halter, die Hunde bissig machen und sie auf Unverträglichkeit mit Mensch und Tier trainieren. Und dann muß man sich Die Frage stellen, was haben die diversen Verordnungen gegen bestimmte Rassen gebracht. Diejenigen, die erfasst wurden, waren genau die, die ihre Hunde gemeldet hatten, Steuer gezahlt hatten und deren Hunde eben nicht gefährlich waren. Sie waren aber diejenigen, die in der Öffentlichkeit diskriminiert wurden, die zu Kriminellen gestempelt wurden.
Eine weitere Unerträglichkeit dieser Antihundekampagne ist, daß für Hundehalter der Artikel 13 GG außer Kraft gesetzt wurde. Bei uns Hundehaltern kann Polizei und örtliche Ordnungsbehörde ohne richterlichen Beschluß die Wohnung betreten, durchsuchen, wenn notwendig auch mit Gewalt Zutritt verschaffen. Die Parteien im Bundestag stimmten bis auf die PDS und die FDP diesem Gesetz aus dem Hause Schily zu, ohne größere Debatte. Eine Bundestagsabgeordnete hierzu befragt, sagte klar und deutlich, man solle doch nicht davon ausgehen, daß die Abgeordneten die Gesetze vorher lesen würden. Ich halte es für skandalös, daß für eine ausgesuchte Gruppe von Bürgern in diesem Land mit einem einfachen Gesetz Grundrechte außer Kraft gesetzt werden. Wer dies nicht glaubt, der soll sich das "Gesetz gegen gefährliche Hunde" einmal genau ansehen.
Aber um auf die Hunde zurückzukommen. Der angeblich gefährliche "American Staffordshire Terrier" wird in den USA zu Therapiezwecken eingesetzt, da er eine kaum zu überbietende Menschenfreundlichkeit besitzt.
Sollten Politiker lernfähig sein, so kann es für sie nur heißen endlich an die Halter heranzugehen, die ihre Hunde mißbrauchen und sie zu gefährlichen Hunden abrichten. Wir fordern seit langem, für alle Hunde (wir meinen wirklich alle, egal ob Pudel, Dackel, Schäferhund oder AmStaff) und ihre Halter folgenden einzufordern: Haftpflichtversicherung, Kennzeichnung per Chip, Sachkundenachweis. Und endlich den Haltern die Hunde entziehen, für die die Hunde nur Waffe, Persönlichkeitsaufbesserung und Statussymbol sind. Übrigens: Überall in Deutschland werden weiterhin Hundekämpfe abgehalten, werden illegal Hunde auf Agressivität gezüchtet und Polizei und Ordnungsbehörden sehen weiterhin vorbei. Die den Bürgern vorgegaukelte Sicherheit ist nur eine Scheinsicherheit, solange nicht an die problematischen Halter gewagt wird heranzugehen und ihnen die Hunde zu entziehen
|