Irgend wann braucht jeder eine Rechtsschutzversicherung
Weite Bereiche des menschlichen Lebens sind heute durch Gesetze, Verordnungen und sonstige Vorschriften geregelt. Für den Bürger bedeutet dies, daß immer häufiger seine rechtlichen Interessen berührt sind, und er sein Recht verteidigen muß.
Dafür gibt es die Rechtsschutzversicherung und volgender Online
Vergleichsrechner hilft Ihnen den günstigen Versicherer
zu finden.
Online Rechtsschutzversicherung - Vergleichsrechner
Die Rechtsschutzversicherung
Ein Streit mit dem Arbeitgeber, einem Händler, einem Unfallgegner oder dem Vermieter kostet Zeit und erfordert oft den Besuch bei einem Rechtsanwalt. Sein Rat ist nicht kostenlos, das finanzielle Risiko erhöht sich noch, wenn der Streitwert sehr hoch ist oder der Gang vor ein Gericht nötig wird. Und nicht jeder, der recht hat, bekommt auch recht. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher - selbst bei noch so klaren Chancen - daher geneigt, auf sein Recht zu verzichten, weil ihm ein Prozeß (und sein Ausgang) finanziell zu gewagt erscheint. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie hoch die Kosten sind, die eine Rechtsschutzversicherung dem Versicherten ersparen kann: Der Versicherte wird auf Räumung seiner Mietwohnung wegen Eigenbedarfs des Vermieters verklagt. Er unterliegt und wird zur Zahlung der Verfahrenskosten verurteilt. Diese betragen 6.380 Mark (berechnet aufgrund der Jahresmiete in Höhe von 12.600 Mark).
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung sorgt dafür, daß der Bürger seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, ohne finanzielle Risiken eingehen zu müssen. Sie übernimmt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (normalerweise 200.000 Mark je Rechtsschutzfall)
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei wählbaren Rechtsanwaltes
- Zeugengelder / Sachverständigenhonorare
- Gerichtskosten
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese übernehmen muß.
Zusätzlich legt der Versicherer sogar Strafkautionen vor - in der Regel bis zu 50.000 Mark - damit der Versicherungsnehmer nicht in den Strafvollzug muß.
Geldstrafen und Bußgelder werden jedoch nicht vom Versicherer übernommen. Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa und in den außereuropäischen Mittelmeerländern (einschl. Madeira und den Kanarischen Inseln) und durch alle Instanzen. Frei von der Verpflichtung zur Leistung bleibt der Versicherer allerdings bei vorsätzlichen Rechtsverstößen. In der Verkehrsrechtsschutz hat der Versicherer Regreßansprüche gegen seinen Versicherungsnehmer, wenn diesem in einem rechtskräftigen Urteil Vorsatz zur Last gelegt wird.
Rechtsschutz im Paket passend zurecht geschnürt
Eine Rechtsschutzversicherung für alle denkbaren Rechtsstreitigkeiten gibt es nicht. Sie wäre auch nicht sinnvoll, weil sie durch den Einschluß von Rechtsgebieten, die jeweils nur für wenige Kunden von Interesse sein könnten, viel zu teuer würde. Aus diesem Grund haben die Versicherer verschiedene Rechtsschutzpakete entwickelt, die speziell auf den Versicherungsbedarf der Zielgruppen zugeschnitten sind.
Angeboten werden die verschiedensten Rechtsschutzversicherungs-Pakete, die für verschiedene Personengruppen zusammengefaßt die wichtigsten Risiken abdecken.
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Dies ist die gebräuchlichste Rechtsschutzkombination für Nichtselbständige. Sie bietet Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familie in vielen wichtigen Lebensbereichen, im privaten Bereich, im beruflichen Bereich als Arbeitnehmer und im Verkehrsbereich
- Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige und Freiberufler
Dieses Rechtsschutzangebot wendet sich an Selbständige und Freiberufler mit einer geringen Beschäftigtenzahl. Es enthält Rechtsschutz für die Familie, die Fahrzeuge, den Betrieb und eine selbständige Wohn- und Gewerbeeinheit.
- Berufs-Rechtsschutz für Selbständige und Firmen
Dieses Rechtsschutzangebot richtet sich an Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige Selbständige, die sich im betrieblichen Bereich als Unternehmer und Arbeitgeber absichern wollen. Der Rechtsschutz schützt den Selbständigen in seiner im Antrag/Versicherungsschein konkret bezeichneten Eigenschaft. Die Versicherung deckt z.B. die Verfahrenskosten bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor Arbeitsgerichten oder Verteidigungskosten, wenn Firmenleitung oder Mitarbeiter Ordnungswidrigkeiten begangen haben.
Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten neben den Rechtsschutz-Versicherungspaketen auch die einzelnen Rechtsschutz-Bausteinprodukte an:
- Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge, z.B. Motorboote, Motorflugzeuge
- Fahrer-Rechtsschutz, z.B. für den Berufskraftfahrer ohne eigenes Fahrzeug
Beim Verkehrs-Rechtsschutz, im Vertrags- und Sachenrecht, Arbeits-, Sozialgerichts-, Steuer-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken und auch beim Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, daß der Rechtsschutzfall frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten sein darf. Maßgebend ist der Zeitpunkt der ersten Streitursache.
Selbstbeteiligung halten wir für sehr sinnvoll und auch für sozial. Die Selbstbeiligung spart Beitrag, ist ein kalkulierbares Risiko, schützt davor sich einen Streitfall gründlich zu prüfen, stellt kein Existenzrisiko dar.
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