Die wichtigen Haftpflichtversicherungen auf
einen Blick
Haftpflichtversicherungen sind gleichzeitig eine Art "Rechtsschutzversicherung"; denn sie übernehmen es auch, unberechtigte Ansprüche abzuwehren und zahlen in allen Fällen die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.
Links im Menue finden
sie einige wichtige Haftpflichtversicherungs - Rechner.
Privathaftpflichtversicherung
Sie kostet nur etwa 4 Euro im Monat und zahlt Schäden bis zu 2 Millionen Mark. Sie gilt allerdings nur für den privaten Bereich. Mitversichert sind Familien-Angehörige (Kinder bis zum Abschluß der Schul- und Berufsausbildung) und, wenn es ausdrücklich beantragt wird, auch Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Mitversichert ist das Radfahren, ein selbstbewohntes Haus und anderes mehr. Zusätzliche Haftpflichtversicherungen müssen Sie abschließen: Tierhalter für Hunde und Pferde, Haus- und Grundbesitzer für vermieteten oder unbebauten Grundbesitz, Öltankbesitzer, Bauherren, Besitzer von Surfbrettern, von Motor- und großen Segelbooten, von Flugmodellen, Jäger, Betriebsinhaber usw.
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
Umweltschutz muß auf die nach den Umständen bestmögliche Vorsorge
gerichtet sein: Durch Einsatz modernster Technik und vor allem durch
umweltbewußtes Verhalten. Das gilt in gleicher Weise für den gewerblichen wie
für den privaten Bereich. Durch technischen Fortschritt und gesteigertes
Umweltbewußtsein wurde schon einiges erreicht. Dennoch: Trotz aller Maßnahmen
zur Vorbeugung wird immer wieder etwas passieren. Und wegen des enormen Ausmaßes
dieser Schäden stellt sich dann für den Verursacher fast immer die
Existenzfrage. Aus diesem Grunde gibt es schon seit langer Zeit Versicherungen
für die Folgen von Umwelteinwirkungen. Auch der Privatmann sollte eine
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung haben, und zwar dann, wenn er mit Öl
heizt. Zur Ölheizung gehören Tanks, in denen das Heizöl gelagert wird. Sie sind
im Keller installiert oder liegen im Erdreich und können ein Fassungsvermögen
von mehreren tausend Litern haben. Aus vielen Schadenfällen ist bekannt, was es
bedeutet, wenn Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser
verseucht. Die gesetzliche Haftungsgrundlage für Folgen aus
Gewässerschäden ist § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Nach dieser
Bestimmung haftet der Inhaber eines Öltanks oder einer sonstigen Anlage mit
gewässerschädlichen Stoffen wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit für das
Grundwasser und oberirdische Gewässer ohne Verschulden und der Höhe nach
unbegrenzt. Ob der Inhaber zum Auslaufen eines Tanks beigetragen hat oder nicht,
ob die Ursache hierfür von einem anderen gesetzt wurde, beispielsweise dem
Tankhersteller oder dem Installateur, ist gleichgültig. Es kommt allein darauf
an, daß die gewässerschädigende Substanz aus der Anlage in ein Gewässer gelangt
ist und einen Schaden herbeiführt. Sobald die Verseuchung des Gewässers
durch auslaufendes Öl droht, treffen die Behörden unverzüglich die notwendigen
Rettungsmaßnahmen. So ordnen sie das sofortige Ausbaggern, Abfahren und
Verbrennen des verschmutzten Erdreichs an, auch beispielsweise die Anlegung von
Sperr- und Beobachtungsbrunnen. Auch wenn es auf diese Weise gelingt, einen
Gewässerschaden zu verhindern, so hat der Anlageninhaber für die
Rettungsmaßnahmen einzustehen. Solche Aufwendungen zur Vermeidung eines
Gewässerschadens fallen nach den Schadenerfahrungen der Versicherer in ganz
erheblichem Umfang an. Durch einen Gewässerschaden oder die Rettungsmaßnahmen
kommen auf den Anlageninhaber nicht selten Ersatzansprüche von 100.000 DM und
mehr zu. In beiden Fällen gewährt die Öltankversicherung Schutz. Sie wird
für den Inhaber auch nicht dadurch überflüssig, daß andere, insbesondere
Hersteller oder Installateure, die Undichtigkeit der Tankanlagen zu verantworten
haben. Der Tankinhaber wird dadurch nicht von seiner eigenen Haftung befreit.
Regelmäßig wird er für den gesamten Schaden in Anspruch genommen. Es bleibt ihm
dann nur der Rückgriff gegen die eigentlichen Verantwortlichen. Ihn
durchzusetzen, wird um so schwieriger, je länger Kauf und Einbau des Tanks
zurückliegen. Schließlich: Wer garantiert, daß die beteiligten Firmen dann noch
existieren und zahlungsfähig sind?
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