Berufsunfähigkeitsversicherung treffen kann es jeden, es trifft nach der
Statistik jeden 4
Wer braucht eine solche Versicherung?
Selbständige - aber auch Arbeitnehmer, die am Anfang ihres Berufslebens
stehen und deren Schutz durch die gesetzliche Vorsorge noch nicht oder zumindest
nicht ausreichend vorhanden ist. Mit volgenden Onlinerechnern können
Sie sich eine günstige Versicherung berechnen lassen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr Dread-Disease-Policen Grundfähigkeitsversicherung
Info
In den Versicherungsschutz eingeschlossen sind:
Der Versicherte. Leistung Mit folgender Leistung vom Versicherer ist zu rechnen:
Rentenzahlung - je nach Vereinbarung bis zum 50., 55., 60. oder 65.
Lebensjahr. Gezahlt wird
- in der normalen Berufsunfähigkeitsversicherung bei Berufsunfähigkeit -
gleichgültig, ob durch Krankheit oder Unfall verursacht
- in der Unfall-/Invaliditätsversicherung nur bei Berufsunfähigkeit, die
durch Unfall verursacht wurde.
Ausschluß
Keine Leistung vom Versicherer gibts,
bei Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten - z.B. wenn
Krankheiten verschwiegen und/oder gefährliche Tätigkeiten nicht angegeben wurden.
Schaden
Im Schadenfall ist folgendes zu tun:
Mitteilung an den Versicherer, am besten zusammen mit einem ärztlichen
Attest
- über die Art und die voraussichtliche Dauer der Erkrankung
- über den Grad der Berufsunfähigkeit hinsichtlich des zuletzt ausgeübten
Berufs.
Bei der Absicherung durch eine Unfallversicherung richtet sich der Beitrag
u.a. nach:
- Höhe Versicherungssumme Invaliditätsleistung
- Gewählte Progressionsstaffel
- Berufsgruppe
- Fälligkeit
Ausstieg
Im folgenden die Voraussetzungen für einen Ausstieg aus dem
Versicherungsvertrag. Durch jederzeitige Kündigung zum Ende der Versicherungsperiode (mindestens
ein Monat)
Sonstiges
Der Eintritt der Berufsunfähigkeit (BU) richtet sich grundsätzlich nach zwei
Dingen: Art der Absicherung. Dabei wird zwischen Staffel- und Pauschalregelung
unterschieden.
- Bei der Staffelregelung (heute selten) richtet sich die BU-Rente nach dem
Grad der Berufsunfähigkeit. Dabei gilt: Unterhalb von 25 Prozent Berufsunfähigkeit gibt´s nichts, ab 75 Prozent gibt´s die volle
Rente, dazwischen je nach prozentualem Verhältnis.
- Neben diesem sogenannten 25/75-Modell gibt es noch ein 33/66-Modell.
Bei der Pauschalregelung gibt´s unterhalb von 50 Prozent Berufsunfähigkeit
keine, oberhalb von 50 Prozent die volle Leistung.
Testierte Berufsunfähigkeit. Darüber entscheiden weder Hausarzt noch
Rentenbescheid der Sozialversicherungsträger, sondern regelmäßig ein vom Versicherer bestellter Arzt. Wer mit dieser Entscheidung
nicht einverstanden ist, muß notfalls den Rechtsweg beschreiten. Hervorzuheben ist bei den BU-Bedingungen die sogenannte Verweisungsklausel:
sie gestattet dem Versicherer, den Versicherten vor Leistung auf eine andere, zumutbare Betätigung zu
verweisen.
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